Zu etwa 80% Wahrscheinlichkeit (es kommt immer sehr darauf an an welchen Zöllner man gerät, die haben viel Ermessensspielraum) bekomme ich Ihre Autos in Europa als Übersiedlungsgut durch, auch wenn die Wiederanmeldebescheinigung nicht vorliegt. Ich habe vorgestern einen Wagen aus Dubai als Übersiedlungsgut durch bekommen, wo der Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland gar nicht abgemeldet hatte, also auch keine Wiederanmeldebescheinigung vorlegen konnte, dennoch erfüllte er die anderen Kriterien und war 3 Jahre in den VAE und Auto dort auch so lange angemeldet mit allem Pipapo (Residentvisa, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung der Botschaft, Mulkiakopie usw.). Wir konnten nachweisen, dass sein Lebensmittelpunkt wirklich in den VAE war.
Letztes Jahr hat das aber auch schon mal nicht geklappt: Ein Diplomatenkunde, der einen neuen VW Tiguan bei uns gekauft hatte, den wir zu seinem Dienstsitz nach Tunesien verschifft haben, den der Kunde dann ein Jahr später mit nach Deutschland gebracht hat, den er als Übersiedlungsgut erwartete zoll- und steuerfrei einführen zu dürfen, hatte seinen Wohnsitz in Deutschland ebenfalls nicht abgemeldet. Das schlimme war, dass er das Auto auf der Straße selber nach Deutschland überführt hat und dann bei seinem Wohnsitz-Zollamt vorstellig wurde. Wenn er das Auto (mit uns) nach Bremerhaven oder Hamburg verschifft hätte, wäre er an "unsere" Zöllner geraten und dann hätte es sicher geklappt, zumal Diplomat!! Aber das Heimatzollamt in Augsburg hat ihn auflaufen lassen. Keine Wiederanmedebescheinigung, keine zoll- und steuerfrei Einfuhr. Der Kunde, mittlerweile mein Freund, hat dann alles versucht. Er ist sogar zum Einwohnermeldeamt und hat eine Selbstanzeige wegen Verstoß gegen das Einwohnermeldegesetz eingelegt (vergessen sich korrekt abzumelden) mit 400Euro Strafe. Immer noch viel billiger als Zoll und Steuern zu bezahlen. Er bekam dann tatsächlich eine Wiederanmedebescheinigung ausgestellt...;-) Aber auch das hat es nicht gebracht. Die Zöllnerin argumentierte, er habe ja seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, weil seine Frau und sein Kind ja hier geblieben seien. Dabei lebt er seit Jahren in Trennung... Er musste Zahlen. Leider kann man auch mit Rechtsmitteln hier für keine Abhilfe sorgen, weil auch bei Bestreiten des Rechtswegs der Zoll und die Steuer erst mal fällig sind (14 Tages Frist). Und ob man dann später vor Gericht obsiegt? Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.