Seit dem 1.1.2007 Ist in der EU die Schadstoffklasse EURO 4 Pflicht, seit 1.1.2012 Euro 5. Das bedeutet, dass ein Gebrauchtwagen, der in die EU eingeführt wird mit Baujahr 2006 die EURO 4 nicht erfüllen muss. Ist z.B. Ihr Auto Modell 2009, muss er EURO 4 erfüllen, erfüllt aber lt. Hersteller, was ich mal sehr bezweifele, ggf. nur EURO 2. Damit ist/wäre er nicht zulassungsfähig. Ich kann nicht meine Hand dafür ins Feuer legen aber mit 95% Wahrscheinlichkeit bekomme ich Ihr Fahrzeug zugelassen mit Fahrzeugpapieren, die EURO 4, vielleicht sogar EURO 5 ausweisen.
Bei "Oldtimern" bekomme ich ebenfalls die Zulassung hin, nicht mit EURO 4 oder 5, aber das ist hier ja auch nicht erforderlich.
Es gibt noch eine Sonderregelung: Sie können bei Ihrem zuständigen Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit Übersiedlungsgut beantragen. Dann erhalten Sie eine Zulassung ohne Eintrag einiger Fahrzeugdaten insbesondere zum Abgasverhalten in die Papiere. Der große Nachteil ist, dass bei dieser Sonderregelung der Weiterverkauf des Fahrzeugs für immer untersagt wird. Das wird auch schriftlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Sollten Sie das Auto also für immer behalten wollen wäre das ein Weg. Die Sondergenehmigung ist aber ebenfalls nicht ganz billig.
Denken Sie außerdem an die KFZ-Steuer und Versicherung. Schlechtere Abgaswerte (oder gar keine) wirken sich stark kostensteigernd auf die jährliche Steuer aus. Bei der Versicherung führen genullte Schlüsselnummern i.d.R. zu höheren Tarifen, ggf. von der so genannten "Exotenliste".
Und denken Sie an die Umweltzonen/Umweltplakette: Um so schlechter die Schadstoffklasse um in so weniger Innenstädte dürfen Sie mit dem Auto überhaupt noch rein fahren (für Oldtimer gibt es wieder Sonderregeln). Mit EURO 2 ist Essig...