Wednesday, May 30. 2012
In den Emiraten kann man tatsächlich gegen Bares ein cooles Nummernschild ersteigern.
Friday, May 18. 2012
Ein in Wolfsburg produzierter VW Polo geht per Bahn nach Bremerhaven, per Schiff nach Barcelona, per Fähre nach Palma de Mallorca zum Käufer einer Mietwagenfirma, bekommt eine Tageszulassung, geht per Fähre zurück nach Barcelona, wird mittels LKW-Autotransporter dort abgeholt und nach Braunschweig gefahren und dort von einem EU-Importeur 5.000Euro billiger angeboten, als vom VW-Vertragshändler um die Ecke...
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt in Dänemark 25%. Für Neuwagen fallen weitere 180% (!) Zulassungssteuer an. Damit Dänen überhaupt noch Neuwagen kaufen gehen die Konzerne in Dänemark netto in die Knie, damit es brutto für Dänen noch einigermaßen erträglich ist. Deutsche zahlen beim Kauf eines EU-Neuwagens in Dänemark weder die dänische Umsatzsteuer noch die Zulassungssteuer sondern nur die 19% MwSt in Deutschland. So kommt eine enorme Ersparnis zustande.
In den Niederlanden fallen neben der Umsatzsteuer i.H.v. 19% (BTW) noch bis zu 45,2% Luxussteuer (BPM) bei Neuwagen an. Damit Holländer noch Neuwagen kaufen bieten die Konzerne in Holland netto viel günstiger an als in Deutschland was den Import auch aus Holland sehr interessant für Deutsche macht.
Sehr interessant ist auch der Kauf in Italien/Südtirol (hier verhandeln Sie auf Deutsch!) und in Spanien.
Wednesday, May 9. 2012
"Mein" TÜV-Prüfer war im Urlaub und seine Vertretung wollte, dass ich die Scheinwerfer bei zwei Kia Sorento austausche, weil das EU-Prüfzeichen fehlt. Kostenpunkt pro Auto: 680Euro. Zwei Wochen später war mein Prüfer wieder da und sagte, sinngemäß: "Ich bin Sachverständiger, Gutachter. Ich stelle fest, dass die Scheinwerfer ohne EU-Prüfzeichen in keinster Weise von denen mit dem Prüfzeichen abweichen, also identisch sind und folglich nicht ausgetauscht werden müssen". Stempel, Unterschrift. Gut, dass ich auf den gewartet hatte. Andererseits waren meine Kunden wegen zwei Wochen Lieferverzögerung not amused...;-(
Monday, May 7. 2012
Seit dem 1.1.2007 Ist in der EU die Schadstoffklasse EURO 4 Pflicht, seit 1.1.2012 Euro 5. Das bedeutet, dass ein Gebrauchtwagen, der in die EU eingeführt wird mit Baujahr 2006 die EURO 4 nicht erfüllen muss. Ist z.B. Ihr Auto Modell 2009, muss er EURO 4 erfüllen, erfüllt aber lt. Hersteller, was ich mal sehr bezweifele, ggf. nur EURO 2. Damit ist/wäre er nicht zulassungsfähig. Ich kann nicht meine Hand dafür ins Feuer legen aber mit 95% Wahrscheinlichkeit bekomme ich Ihr Fahrzeug zugelassen mit Fahrzeugpapieren, die EURO 4, vielleicht sogar EURO 5 ausweisen.
Bei "Oldtimern" bekomme ich ebenfalls die Zulassung hin, nicht mit EURO 4 oder 5, aber das ist hier ja auch nicht erforderlich.
Es gibt noch eine Sonderregelung: Sie können bei Ihrem zuständigen Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit Übersiedlungsgut beantragen. Dann erhalten Sie eine Zulassung ohne Eintrag einiger Fahrzeugdaten insbesondere zum Abgasverhalten in die Papiere. Der große Nachteil ist, dass bei dieser Sonderregelung der Weiterverkauf des Fahrzeugs für immer untersagt wird. Das wird auch schriftlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Sollten Sie das Auto also für immer behalten wollen wäre das ein Weg. Die Sondergenehmigung ist aber ebenfalls nicht ganz billig.
Denken Sie außerdem an die KFZ-Steuer und Versicherung. Schlechtere Abgaswerte (oder gar keine) wirken sich stark kostensteigernd auf die jährliche Steuer aus. Bei der Versicherung führen genullte Schlüsselnummern i.d.R. zu höheren Tarifen, ggf. von der so genannten "Exotenliste".
Und denken Sie an die Umweltzonen/Umweltplakette: Um so schlechter die Schadstoffklasse um in so weniger Innenstädte dürfen Sie mit dem Auto überhaupt noch rein fahren (für Oldtimer gibt es wieder Sonderregeln). Mit EURO 2 ist Essig...
Friday, May 4. 2012
In 2006 habe ich wie üblich einige Dutzend Autos als Handelsware nach Deutschland importiert. Trotz der Homologation inkl. der Händler EK-Kosten von über 1.000 Euro habe ich einige Fahrzeuge nicht zulassen können, weil plötzlich der 3-Punkt-Gurt auf allen 5 Sitzplätzen Pflicht wurde, einige Autos aus Dubai in der Mitte hinten nur einen Beckengurt hatten. Monatelang habe ich nach einer Lösung gesucht. Nachrüsten ist praktisch unmöglich oder sehr teuer, weil man einen belastbare Halterung am Fahrzeughimmel benötigt. Das geht nur ab Werk. Die Lösung war ein Teppichmesser! Wir haben den 2-Punkt-Gurt (Beckengurt) in der Mitte hinten einfach rausgeschnitten. Dann durften wir zulassen! Als 4- anstelle 5-Sitzer. Wenn nun doch mal aus versehen 5 Leute im Auto sitzen hat der in der Mitte hinten gar nichts mehr, womit er sich anschnallen kann...
Wednesday, May 2. 2012
Zu etwa 80% Wahrscheinlichkeit (es kommt immer sehr darauf an an welchen Zöllner man gerät, die haben viel Ermessensspielraum) bekomme ich Ihre Autos in Europa als Übersiedlungsgut durch, auch wenn die Wiederanmeldebescheinigung nicht vorliegt. Ich habe vorgestern einen Wagen aus Dubai als Übersiedlungsgut durch bekommen, wo der Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland gar nicht abgemeldet hatte, also auch keine Wiederanmeldebescheinigung vorlegen konnte, dennoch erfüllte er die anderen Kriterien und war 3 Jahre in den VAE und Auto dort auch so lange angemeldet mit allem Pipapo (Residentvisa, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung der Botschaft, Mulkiakopie usw.). Wir konnten nachweisen, dass sein Lebensmittelpunkt wirklich in den VAE war.
Letztes Jahr hat das aber auch schon mal nicht geklappt: Ein Diplomatenkunde, der einen neuen VW Tiguan bei uns gekauft hatte, den wir zu seinem Dienstsitz nach Tunesien verschifft haben, den der Kunde dann ein Jahr später mit nach Deutschland gebracht hat, den er als Übersiedlungsgut erwartete zoll- und steuerfrei einführen zu dürfen, hatte seinen Wohnsitz in Deutschland ebenfalls nicht abgemeldet. Das schlimme war, dass er das Auto auf der Straße selber nach Deutschland überführt hat und dann bei seinem Wohnsitz-Zollamt vorstellig wurde. Wenn er das Auto (mit uns) nach Bremerhaven oder Hamburg verschifft hätte, wäre er an "unsere" Zöllner geraten und dann hätte es sicher geklappt, zumal Diplomat!! Aber das Heimatzollamt in Augsburg hat ihn auflaufen lassen. Keine Wiederanmedebescheinigung, keine zoll- und steuerfrei Einfuhr. Der Kunde, mittlerweile mein Freund, hat dann alles versucht. Er ist sogar zum Einwohnermeldeamt und hat eine Selbstanzeige wegen Verstoß gegen das Einwohnermeldegesetz eingelegt (vergessen sich korrekt abzumelden) mit 400Euro Strafe. Immer noch viel billiger als Zoll und Steuern zu bezahlen. Er bekam dann tatsächlich eine Wiederanmedebescheinigung ausgestellt...;-) Aber auch das hat es nicht gebracht. Die Zöllnerin argumentierte, er habe ja seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, weil seine Frau und sein Kind ja hier geblieben seien. Dabei lebt er seit Jahren in Trennung... Er musste Zahlen. Leider kann man auch mit Rechtsmitteln hier für keine Abhilfe sorgen, weil auch bei Bestreiten des Rechtswegs der Zoll und die Steuer erst mal fällig sind (14 Tages Frist). Und ob man dann später vor Gericht obsiegt? Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
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